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Sonderpädagogische Förderung

 

Den Erlass zur sonderpädagogischen Förderung hier downloaden (Größe: 188 kB; Downloads bisher: 211; Letzter Download am: 03.09.2010)
 
Alle allgemein bildenden Schulen haben die Aufgabe, durch pädagogisches Handeln in Unterricht und Erziehung die Schülerinnen und Schüler in ihrer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Die Förderung umfasst die Entwicklungsbereiche Wahrnehmung und Bewegung, Sprache und Denken sowie personale und soziale Identität. Fördern ist Grundprinzip pädagogischen Handelns, Ausgangspunkt und Kernaufgabe von Unterricht und Erziehung in der Schule. 

 

Sonderpädagogische Förderung ist notwendige Ergänzung und Schwerpunktsetzung der allgemeinen Förderung. Sie erweitert die allgemeine Förderung durch andere Ziele, Inhalte, Formen oder Verfahren. Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche durch individuelle Hilfen bei der Entfaltung ihrer geistigen, emotionalen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten, ihrer Begabungen und Neigungen. Sie verwirklicht das Recht von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf schulische Bildung und Erziehung nach ihren Bedürfnissen und Begabungen sowie nach persönlichem Leistungsvermögen und individuellen Möglichkeiten.

 

Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen der allgemeinen Schulen nicht ihren Möglichkeiten, Fähigkeiten und Begabungen entsprechend gefördert werden können. Sie benötigen sonderpädagogische Unterstützung, um eine bestmögliche Förderung zu erhalten und um umfassende Kompetenzen zu erwerben. Bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kommt es wesentlich darauf an, Voraussetzungen zum altersgemäßen Lernen und Handeln zu schaffen und dabei das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken. Hierdurch können sich Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit entwickeln.

 

 

 

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